Art und Umfang der Leistungen Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind: • der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen • Benutzerdokumentation festgelegt ist, • die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung, • die im Vertrag festgelegten Bedingungen, • die nachstehenden Bedingungen, Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge. Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn FaCo diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB von FaCo. 3 Nutzungsbedingungen 3.1. Rechte des Kunden an der Software FaCo räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im gesetzlich zulässigen Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von FaCo genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde erkennt hiermit FaCo als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. FaCos Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von FaCo dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist. Der Kunde erkennt hiermit FaCos Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren. 3.2. Rechte des Kunden an den Daten Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von SAG jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von FaCo besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. 3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist FaCo berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. FaCo behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor. 3.4. Vertragsdauer und Kündigung Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt einen (1) Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Wer ein 3- oder 12-Monats-Abo abgeschlossen hat, für den verlängert sich das Abonnement um denselben Zeitraum, wenn nicht während der Vertragslaufzeit, also vor Vertragsende, gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform und wird seitens FaCo bestätigt. Die monatlichen Beiträge werden von den zuletzt hinterlegten Kreditkartendaten eingezogen bzw. werden vom Kunden per Überweisung vorgenommen. FaCo ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Zahlungsvorgängen.